Bei allen Dienstleistungen legen wir neben den rechtlichen Vorgaben, den Unfallverhütungsvorschriften und der Qualität, auch besonderen Augenmerk auf die betriebswirtschaftlichen Faktoren. Die Umsetzbarkeit des geforderten Hygienemanagements im täglichen Arbeitsprozess ist unsere oberste Zielsetzung.
Unsere Firma verfügt über die geforderte fachliche Eignung und Erfahrung für die Planungen von Desinfektionsarbeiten und Hygienemaßnahmen (z. B. Hygienepläne) gemäß BGR/GUV-R 206 Punkt 4.3. Um unseren Zielen gerecht zu werden haben wir uns auf folgende Einrichtungen des Sozial– und Gesundheitswesen spezialisiert : - Hauswirtschafts- und Gebäudereinigungsfirmen
- Krankentransport– und Rettungsdienstunternehmen
- medizinische Praxen (Arztpraxen, Heilpraktiker, etc.)
- Kindereinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Kita,...)
- Sportstätten (Schwimmbäder, Turnhallen,…)
Im Bereich des Hygienemanagements arbeiten wir mit den zuständigen Behörden, Fachinstitutionen, Herstellerfirmen, einem Umweltlabor und sonstigen Spezialisten (HTW-Networking) zusammen. Bei der Auswahl von Produkten (z. B. Desinfektionsmittel) wird auf die Qualitätsanforderung genauso geachtet, wie auf die entsprechende Eignung. Es werden generell nur Mittel eingesetzt, die über eine entsprechende Listung (VAH, RKI, DVG) verfügen. Die ökologischen und ökonomischen Auswahlkriterien werden bei uns grundsätzlich wie auch der Arbeitsschutzaspekt immer mit einbezogen. Der große Unterschied - unser Fachpersonal! Die fachliche Eignung und Erfahrung (z. B. in der behördlichen Hygieneaufsicht) unterscheidet uns aufgrund unserer Hygienefachausbildung (siehe unten) von den meisten Mitbewerbern im Hygienebereich. Dort werden zum größten Teil nur Medizinprodukteberater bzw. Hygienefachberater eingesetzt die häufig nur über wenige Tage Ausbildung verfügen, die produktspezifisch durch die Desinfektionsmittelhersteller durchgeführt werden. Eine fundierte Hygieneberatung unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und der allgemein anerkannten Regeln der Technik u. Hygiene ist durch diese Mitbewerber somit nicht möglich! Um Ihnen eine kompetente Dienstleistung sicherstellen zu können, werden bei uns nur ausgebildete Fachkräfte eingesetzt, die über die notwendige praktische Erfahrung und Qualifikation (z. B. staatl. gepr. Hygienekontrolleure, Fachtechniker für Hygienemanagement, Hygienetechniker) im Bereich der Desinfektion und Hygienetechnik verfügen, und somit aufgrund der beruflichen Ausbildung die Anforderung der BGR 206 Punkt 4.3 zur Planung von Desinfektionsarbeiten erfüllen!
Für die Durchführung von (angeordneten) Desinfektionsarbeiten verfügen wir gemäß §17 IfSG bzw. BGR 206 Pkt. 4.3 über geprüfte Desinfektoren.
Regelmäßige Fortbildungen und die weiterhin tägliche Arbeit im jeweiligen Fachbereich gewährleisten, dass unsere Fachkräfte über die aktuellen Anforderungen informiert sind. Unser eingesetztes Personal verfügt über folgende Hygienefachausbildungen (siehe auch HTW-Team): - Sachkundige zur zertifizierten Trinkwasserprobenahme (DVGW)**
* (bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) ** (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) |