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geprüfter Desinfektor Je nach Kenntnissen des Teilnehmers kann der geprüfte Desinfektor (Info) auf zwei Wege erreicht werden. 1) Desinfektor -Kompaktlehrgang- Beim Kompaktlehrgang (96 UE), kann der Teilnehmer ohne vorhergehende Hygienbeauftragtenausbildung teilnehmen. Diese Kenntnisse des Moduls 1 werden dort im Lehrgang vermittelt | Das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI-Richtlinie) wie auch verschiedene Unfallverhütungsvorschriften wie die BGR/GUV R206 und der TRBA 250 fordern bei der Desinfektion fachkundiges Personal.
Angeordnete Desinfektionen nach §17 Abs.3 des Gesundheitsamtes dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Das Infektionsschutzgesetz schreibt nun in der 2011 geänderten Fassung in §23 bestimmten Gesundheitseinrichtungen vor, dass diese sich u. a. an die RKI-Richtlinie zu halten haben. Diese Ausbildung soll die Grundlagen für die Tätigkeit des Desinfektors in in 90 Unterrichtseinheiten vermitteln , um die hygienischen Anforderungen (Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Richtlinien) umsetzen zu können, und dabei die Aspekte der Arbeitssicherheit aber auch der Betriebswirtschaft zu beachten |
| Kurs D 1-2012 | Termin: Prüfung | 12.03.2012 - 23.03.2012 29.03.2011 | Königsbrunn Königsbrunn | | | Veranstalter: | HTW -Hygieneakademie | | | | Voraussetzung: | 18 Jahre Hauptschulabschluss
| | | | Anmeldeschluss:
| Anmeldungen sind noch möglich! | | | | freie Plätze: | - ja - | | | | Seminarkosten: | 750,00 € | | | | | Abschluss: | geprüfter Desinfektor | | | | | Weiterbildungsmöglichkeiten:
| Fachkraft für Rettungsdiensthygiene gepr. Fachtechniker für Hygienemanagement |
2) Desinfektor -Modulaufbauend- Beim modulaufbauenden Desinfektor besitzt der Teilnehmer über eine fachbezogene Hygienebeauftragtenausbildung (Modul 1 mit min. 40 UE der HTW-Hygieneakademie (oder gleichwertig). Dadurch muss der Teilnehmer nur noch das Modul 2 -Desinfektor besuchen, um die Qualifikation des geprüften Desinfektor zu erlangen. | Das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI-Richtlinie) wie auch verschiedene Unfallverhütungsvorschriften wie die BGR/GUV R206 und der TRBA 250 fordern bei der Desinfektion fachkundiges Personal.
Angeordnete Desinfektionen nach §17 Abs.3 des Gesundheitsamtes dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Das Infektionsschutzgesetz schreibt nun in der 2011 geänderten Fassung in §23 bestimmten Gesundheitseinrichtungen vor, dass diese sich u. a. an die RKI-Richtlinie zu halten haben. Diese Ausbildung soll die Grundlagen für die Tätigkeit als Desinfektor aufbauend zum Hygienebeauftragten in 45 UE vermitteln, um die hygienischen Anforderungen (Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Richtlinien) umsetzen zu können, und dabei die Aspekte der Arbeitssicherheit aber auch der Betriebswirtschaft zu beachten. | | Kurs D 2-2012 | Termin: | 05.11. - 09.11.2012 | Augsburg | | | Veranstalter: | BRK Bildungsstätte Augsburg | | | | Voraussetzung: | 18 Jahre Hauptschulabschluss Modul 1 - Hygienebeauftragter
| | | | Anmeldeschluss: | 31.01.2011 | | | | freie Plätze: | - ja - | | | | Seminarkosten: | siehe Link "Veranstalter" | | | | | Abschluss: | geprüfter Desinfektor | | | | | Weiterbildungsmöglichkeiten:
| Fachkraft für Rettungsdiensthygiene gepr. Fachtechniker für Hygienemanagement |
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