geprüfter Desinfektor                                                                                                                            
                                                                 

Je nach Kenntnissen des Teilnehmers kann der geprüfte Desinfektor (Info)  auf zwei Wege erreicht werden.                    
 

 

1) Desinfektor -Kompaktlehrgang-

Beim Kompaktlehrgang (96 UE), kann der Teilnehmer ohne vorhergehende Hygienbeauftragtenausbildung teilnehmen. Diese Kenntnisse des Moduls 1 werden dort im Lehrgang vermittelt

 

Das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI-Richtlinie) wie auch verschiedene Unfallverhütungsvorschriften wie die BGR/GUV R206 und der TRBA 250 fordern bei der Desinfektion fachkundiges Personal.

Angeordnete Desinfektionen nach §17 Abs.3 des Gesundheitsamtes dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Das Infektionsschutzgesetz schreibt nun in der 2011 geänderten Fassung in §23 bestimmten Gesundheitseinrichtungen vor, dass diese sich u. a. an die RKI-Richtlinie zu halten haben. Diese Ausbildung soll die Grundlagen für die Tätigkeit des Desinfektors in in 90 Unterrichtseinheiten vermitteln , um die hygienischen Anforderungen (Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Richtlinien) umsetzen zu können, und dabei die Aspekte der Arbeitssicherheit aber auch der Betriebswirtschaft zu beachten
 


                                                             

Kurs D 1-2012

 

Termin:

Prüfung

12.03.2012 - 23.03.2012

29.03.2011

Königsbrunn

Königsbrunn


 
                             Veranstalter:HTW -Hygieneakademie 

 
 Voraussetzung:


18 Jahre
Hauptschulabschluss
 

 

 
 


Anmeldeschluss:

 

Anmeldungen sind
noch möglich!

 

 
 freie Plätze:- ja - 

 
 Seminarkosten:750,00 € 
 
 
Abschluss:geprüfter Desinfektor 
 
 


Weiterbildungsmöglichkeiten:

 

 

Fachkraft für Rettungsdiensthygiene

gepr. Fachtechniker für Hygienemanagement

 

 

2) Desinfektor -Modulaufbauend-

Beim modulaufbauenden Desinfektor besitzt der Teilnehmer über eine fachbezogene Hygienebeauftragtenausbildung (Modul 1 mit min. 40 UE der HTW-Hygieneakademie (oder gleichwertig). Dadurch muss der Teilnehmer nur noch das Modul 2 -Desinfektor besuchen, um die Qualifikation des geprüften Desinfektor zu erlangen.
 

Das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI-Richtlinie) wie auch verschiedene Unfallverhütungsvorschriften wie die BGR/GUV R206 und der TRBA 250 fordern bei der Desinfektion fachkundiges Personal.

Angeordnete Desinfektionen nach §17 Abs.3 des Gesundheitsamtes dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Das Infektionsschutzgesetz schreibt nun in der 2011 geänderten Fassung in §23 bestimmten Gesundheitseinrichtungen vor, dass diese sich u. a. an die RKI-Richtlinie zu halten haben. Diese Ausbildung soll die Grundlagen für die Tätigkeit als Desinfektor aufbauend zum Hygienebeauftragten in 45 UE vermitteln, um die hygienischen Anforderungen (Gesetzen, Verordnungen, Regeln und Richtlinien) umsetzen zu können, und dabei die Aspekte der Arbeitssicherheit aber auch der Betriebswirtschaft zu beachten.
 

                                                            
 

Kurs D 2-2012

Termin:

05.11. - 09.11.2012Augsburg

                                                     
                         Veranstalter:BRK Bildungsstätte Augsburg 

 
 Voraussetzung:


18 Jahre
Hauptschulabschluss
Modul 1 - Hygienebeauftragter

 

 
 
Anmeldeschluss:
31.01.2011 

 
 freie Plätze:- ja - 

 
 Seminarkosten:siehe Link  "Veranstalter" 
 
 
Abschluss:geprüfter Desinfektor 
 
 


Weiterbildungsmöglichkeiten:

 

 

Fachkraft für Rettungsdiensthygiene

gepr. Fachtechniker für Hygienemanagement